Hüttenordnung

  1. Die Saupsdorfer Hütte des SBB ist eine Selbstversorgerhütte. Daraus ergeben sich für die Hüttennutzer besonders bei der Reinigung der Hütte einige besondere Pflichten.
  2. Jeder Hüttennutzer muss sich in der Hütte und deren Umfeld rücksichtsvoll verhalten. Das Abbrennen von Lagerfeuern ist nur auf den dafür vorgesehenen Platz gestattet. Dabei ist für ausreichend Brandschutz zu sorgen. Zum Grillen steht ein Grillkamin zur Verfügung.
  3. Von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr ist Hüttenruhe ! In der Hütte und deren Umfeld muss völlige Ruhe herrschen. Frühaufsteher dürfen die Hüttenruhe nicht stören.
  4. In der gesamten Hütte besteht absolutes Rauchverbot und Verbot von offenen Licht !
  5. Das Mitbringen von Haustieren zur Hütte, wie Hunde, Katzen usw., sowie deren möglicher Aufenthalt in der gesamten Hütte ist nicht gestattet.
  6. In der Hütte müssen Hausschuhe getragen werden. Beim Schlafen ist die Benutzung eines Schlafsackes oder Hüttenschlafsackes Pflicht. Beim Verlassen der Hütte müssen alle Fenster geschlossen werden und die Hüttentür muss verschlossen werden.
  7. Benutztes Geschirr, Gläser, Besteck, Töpfe, Tiegel etc. gründlich reinigen und aufräumen. Zum Spülen von Geschirr, Gläsern und Besteck steht eine Geschirrspülmaschine zur Verfügung.
  8. Vor der Abreise müssen von den Hüttennutzern alle benutzten Schlafräume, die Gänge, das Treppenhaus, die Sanitärräume, die Küche und der Aufenthaltsraum gereinigt werden. Außerdem müssen die Heizkörperregler auf die Stellung ( * ) gedreht werden. Bei
    Aufenthalten über vier Tage muss die Hütte bei Notwendigkeit auch zwischendurch gereinigt werden.
  9. Die Eintragung in das Hüttenbuch muss durch jeden Hüttennutzer sofort nach der Anreise erfolgen. Das Hüttenbuch ist gleichzeitig das Übernachtungsanmeldebuch. Dabei muss die vollständige Adresse, das Geburtsdatum und die DAV Sektion eingetragen werden. DAV-Mitglieder müssen zur Gewährung der ermäßigten Übernachtungsgebühren ihre Mitgliedschaft durch Vorlage ihres gültigen DAV Ausweises nachweisen, andernfalls muss die Übernachtungsgebühr in voller Höhe entrichtet werden. Die Übernachtungsgebühren werden durch den Hüttenwirt entsprechend des Gebührenaushanges in bar kassiert.
    Jeder Hüttenutzer geht für die Dauer seines Aufenthaltes einen Mietvertrag ein, dessen wesentlicher Bestandteil die Hüttenordnung ist, ohne dass es ausdrücklich seiner Zustimmung bedarf.
  10. Die Übernachtungsgebühren und Übernachtungsbedingungen sind dem Aushang zu entnehmen.
  11. Zum Parken von KfZ stehen den Hüttennutzern die Parkflächen vor der Hütte zur Verfügung.
  12. Für jede vorsätzliche, fahrlässige oder anderweitige Beschädigung der Hütte und deren Einrichtung ist in jedem Fall der Verursacher schadensersatzpflichtig! Schäden sind sofort dem Hüttenwirt oder der SBB Geschäftsstelle Dresden zu melden.
    (SBB Geschäftsstelle Mo.-Fr.: 0351 / 48 18 30 0) Für das Verhalten von Kindern sind die Eltern oder deren Begleitpersonen verantwortlich.
  13. Das Hausrecht wird namens des SBB vom Hüttenwirt, bei Anwesenheit eines vom SBB Bevollmächtigten ( Hüttenreferent / Vorstandsmitglied ) auch von diesem, ausgeübt. Deren Anweisungen muss unbedingt Folge geleistet werden.
  14. Wer gegen diese Hüttenordnung verstößt, kann von der Hütte verwiesen werden.
  15. Am Abreisetag ist die Hütte bis spätestens 11:00 Uhr zu reinigen und zu räumen. Nach Räumung und Reinigung (gem. Pkt. 8 dieser Hüttenordnung) ist die Hütte und der Hüttenschlüssel dem Hüttenwirt zu übergeben. Dieser kann bei festgestellten Mängeln sofort notwendige Nachreinigungsarbeiten anordnen. Die Fahrzeuge der Hüttengäste können am Abreisetag nach Absprache mit dem Hüttenwirt noch bis abends ca.17:00 Uhr im Hüttengelände verbleiben.

Hüttenwirt: Frau Röllig, Hinteres Räumicht 3, 01855 Saupsdorf, Tel.: ( 03 59 74 ) 5 58 48

Sächsischer Bergsteigerbund e.V. 01.November 2012