AV-Mitglieder | Nichtmitglieder | Kurtaxe | |
---|---|---|---|
Erwachsene (ab 25 Jahre) |
10,00 EUR | 22,00 EUR | 2,50 EUR |
Junioren (18 bis 24 Jahre) |
8,00 EUR | 18,00 EUR | 2,50 EUR |
Jugendliche (16 bis 17 Jahre) |
6,00 EUR | 12,00 EUR | 2,50 EUR |
Kinder (7 bis 15 Jahre) |
6,00 EUR | 12,00 EUR | 2,00 EUR |
Kinder (bis 6 Jahre) |
4,00 EUR | 8,00 EUR | frei |
Unsere Preise gelten pro Person und Nacht und beinhalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Mitgliederpreise können nur bei Vorlage eines gültigen AV-Ausweises gewährt werden. Die Übernachtungsgebühren und Kurtaxe sind in bar zu zahlen. Schüler/Studenten/Azubis bis 26 Jahre und Schwerbehinderte (min.50 v.H.) zahlen bei Ausweisvorlage nur 2,00€ Kurtaxe. Begleitpersonen von Schwerbehinderten (Ausweis B) sind von der Kurtaxe befreit, können aber eine Gästekarte erhalten.
Teilnehmer an Schulfahrten sind ebenfalls von der Kurtaxe befreit, erhalten jedoch auch keine Gästekarte.
Mit der Gästekarte mobil seid ihr in der Lage, die Öffentlichen Verkehrsmittel in um und um die Hütte nutzen. Ihr könnt außerdem rund 60 Freizeiteinrichtungen in und um Sebnitz vergünstigt nutzen. Wenn ihr die Gästekarte nutzen wollt, teilt dies – am besten schon vor Anreise – unserem Hüttenwirt mit.
Stornierung/ Nichtanreise
Bei der Nichtbelegung von vorbestellten Übernachtungsplätzen gelten folgende Bedingungen:
- Eine Stornierung bis 28 Tage vor dem Anreisedatum ist kostenfrei.
- Erfolgt die Stornierung erst zu einem späteren Zeitpunkt, fallen für vorbestellte, aber nicht belegte Übernachtungsplätze eine Stornogebühr von 3,00 € pro Nacht je nicht belegten Übernachtungsplatz, maximal jedoch 9,00 €, an. Diese sind beim Hüttenwirt zu entrichten.
- Bei einer Nichtanreise und der damit verbundenen Nichtbelegung der vorbestellten Übernachtungsplätze ohne Stornierung durch den Besteller erfolgt eine Rechnungslegung über die fälligen Stornogebühren entsprechend der voran genannten Reglung.
Kostenlose Übernachtung (OeAV/DAV/AVS Sonderregelung)
Kostenlos aufgenommen werden u.a. Fachübungsleiter/-innen, Jugendleiter/-innen und Familiengruppenleiter/-innen des OeAV, DAV und AVS, wenn:
- Sie sich als solche ausweisen können und in ihrer Funktion mit einer Gruppe von mindestens fünf Personen unterwegs sind (5 plus 1),
- Dies vorab als Kurs oder Bildungsveranstaltung von ihrer Herkunftssektion beim Sächsischen Bergsteigerbund e.V. angemeldet
- Dem Hüttenwirt ein schriftlicher Nachweis vorgelegt wird.
Die Pflicht der begünstigten Personen zur Eintragung ins Hüttenbuch und der Entrichtung der Kurtaxe bleiben davon unberührt.
Tiere
Das Mitbringen von Haustieren zur Hütte, wie Hunde, Katzen usw., sowie deren möglicher Aufenthalt in der gesamten Hütte ist nicht gestattet.